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Herzkrank ans Steuer ?

Das Auto ist beruflich und für die persönliche Mobilität von besonderer Bedeutung. Letzteres gilt auch für ältere Menschen. Es besteht oft Unsicherheit, wie es bei Herzkranken um die Fahrtüchtigkeit bestellt ist.

Zunächst sollte man die Bedeutung dieses Problems darstellen: Krankheiten des Fahrers spielen bei Unfällen generell eine eher nachgeordnete Rolle (0.1 bis 3.4 %). Von diesen wiederum werden 8% in Zusammenhang mit Herzerkrankungen gebracht. Also sind 4 von 2000 Unfällen demnach auf Herzkrankheiten zu beziehen. Von diesen war bei 3 von 4 eine Herzerkrankung vorbekannt.

Daraus folgt, daß man sich vorbeugend verhalten kann. Von der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie wurden daher Richtlinien erarbeitet, die Rat geben sollen.
Grundsätzlich: Bestehen Beschwerden, sollte bis zur kardiologischen Klärung das Führen von Fahrzeugen unterbleiben.

Bei beschwerdefreien Patienten wird folgendes empfohlen:

Herzinfarkt, PTCA , Bypass-Operation:
Nach Herzinfarkt und Bypass-Operation 4 Wochen lang nicht fahren, nach PTCA 1 Woche.

Angina pectoris, Herzschwäche:
Bei Beschwerden in Ruhe und beim Fahren sollte erst die Behandlung überprüft und optimiert werden. Ist dies erfolgreich, kann der Patient fahren.

Herzrhythmusstörungen:
Wenn diese zu Bewußtseinsstörungen führen, ist eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr verboten.

Schrittmacherimplantation:
Nach einer Woche kann ein Fahrzeug geführt werden

Katheterablation:
Nach einer Woche ist Fahren möglich

Implantation eines AICD (implantierbarer Defibrillator):
Wenn über 6 Monate keine Schockabgabe erfolgte, kann der Patient fahren.

Synkopen (Bewußtseinsverlust):
Fahrverbot, solange keine Ursache bekannt ist bzw. eine erfolgreiche Therapie eingeleitet wurde.

Keine Einschränkungen bestehen bei Beschwerdefreiheit bei Bluthochdruck, Herzfehler, hypertrophen Kardiomyopathie oder Aortenaneurysmas. Bei Kraftfahrern, die Personen befördern oder schwere LKW steuern sind strengere Anforderungen zu stellen.